Begonnen hatte alles anlässlich einer jährlichen Generalversammlung des BDF , mit der Idee , auf europäischer Ebene ein harmonisiertes Behindertenstatut einzuführen. Seither ist viel Zeit vergangen und mussten zahlreiche Kompromisse eingegangen werden . Vor allem, und vorweg : eine vollwertige Harmonisierung auf europäischer Ebene wird es nicht geben ! Allenfalls ist es der Zivilgesellschaft der Menschen mit Behinderung , gelungen „einen Fuss in die Türe“ zu bekommen.
Was übrig bleibt : die wechselseitige Anerkennung des Statutes in den Bereichen Kultur, Sport, Tourismus, Freizeit und öffentlichem Verkehr. Wenn sich morgen eine Person mit Beeinträchtigung in ein anderes europäisches Land begibt, wird er die gleichen Erleichterungen einfordern können, die auch den ansässigen Menschen mit Behinderung gewährt werden.
Dabei geht es nicht um eine Sonderbehandlung oder um Vorteile. Es geht , -in den genannten Bereichen -, um Massnahmen die eine gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen, oder um materielle oder finanzielle Hilfen , im Sinne eines Ausgleichs für die Nachteile, die das Behindertsein mit sich bringen.
Der belgische Staat hat nun 30 Monate Zeit um seine Gesetzgebung anzupassen und in 42 Monaten ,- also bis spätestens 5.Juni 2028 -, muss das System funktionieren. Natürlich können die Nationalstaaten schneller voranschreiten , und Ausweisinhabern die nationalen Erleichterungen gewähren.
So stellt die Generaldirektion für Personen mit einer Behinderung des belgischen Sozialministeriums die Ausweise für Neuanerkennungen ab dem 1. Januar 2024 schon automatisch aus.
Betroffene deren Anerkennung VOR diesem Datum lag, müssen einen entsprechenden Antrag stellen (https://eudisabilitycard.be/de/die-karte-bekommen) oder sich an die DSL wenden. Und denjenigen, die schon einen Ausweis haben , wird dieser automatisch nach Ablauf erneuert.
Auf ostbelgischer Ebene gilt es, sich auf das System vorzubereiten :
-indem eine regionale Anerkennungsprozedur ausgearbeitet wird, für diejenigen Personen die zum Zielpublikum der DSL gehören, ohne von einer föderalen Anerkennung zu profitieren (diese gilt für Kinder mit Anrecht auf erhöhtes Kindergeld , sowie für Personen mit einer föderalen Beihilfe);
-indem offensiv über die Erleichterungen kommuniziert wird, z.B. durch eine Euregionale Broschüre mit den Erleichterungen in den umliegenden Nachbarländern. Nur so wird die Wahrscheinlichkeit einer Nichtanspruchnahme der Erleichterungen im „kleinen Grenzverkehr“ verringert.
-indem in Ostbelgien das System beworben und professionell betreut wird. Denn eine höhere Anzahl von Nutzniessern (Anfrageseite) , ohne eine entsprechend reizvolle Liste von Einrichtungen und Initiativen, die Erleichterungen gewähren (Angebotseite) wäre nicht zielführend.